Billig gibt’s woanders - zweitklassig aber auch!
Bauleistungsversicherung
Bauherren tragen die Kosten für beschädigte oder zerstörte Bauleistungen, die aus unvorhersehbaren Gründen nochmals ausgeführt werden müssen. Beschädigungen durch höhere Gewalt, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse wie Sturm, Hagel und Überschwemmung gehen ebenso zu Lasten des Bauherren, wie auch Diebstahl fest eingebauter Teile.
Dieses Kostenrisiko wird von der Bauleistungsversicherung übernommen.
Die Bauleistungsversicherung ist sozusagen eine „Kaskoversicherung" für das entstehende Bauwerk. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und am Baumaterial die
Die Bauleistungsversicherung kostet den Kunden letztendlich keinen Pfennig, den der Versicherungsbeitrag kann anteilig auf die bauausführenden Handwerksbetriebe „umgelegt" werden (sofern bei der Ausschreibung darauf hingewiesen wurde). Bei der Endabrechnung der Bauleistung wird einfach ein entsprechender Abzug für den Versicherungsbeitrag vorgenommen. Dieses Verfahren ist im Baugewerbe durchaus geläufig und wird im Allgemeinen von den Firmen ohne Einwand akzeptiert.
Schadenbeispiele:
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Jede Baustelle ist eine außergewöhnliche Gefahrenquelle. Verantwortlich für die Verkehrssicherheit auf und vor dem Baugrundstück ist immer der Bauherr. Von ihm wird verlangt, das Risiko zu begrenzen. Dazu zählen auch Maßnahmen zum Schutz anderer.
Werden jedoch Dritte geschädigt, kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche die Bauherren-Haftpflichtversicherung auf. Gleich, ob das Bauvorhaben in eigener Regie oder von einem fremden Unternehmen durchgeführt wird. Kommt es zu Rechtstreitigkeiten, übernimmt die Bauherren-Haft-Pflichtversicherung die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Schadenbeispiele:
Feuerversicherung für Rohbauten
Die Feuerversicherung für Rohbauten ist Bestandteil der Wohngebäudeversicherung.
Sie gilt für das im Bau befindliche Gebäude von Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit.
Versicherungsschutz besteht für die fertig gestellten Gebäudeteile sowie für Baustoffe gegen Feuerschäden.
Die Feuerversicherung für Rohbauten wird - je nach Bedarf - bis zu 24 Monaten beitragsfrei geboten. Darüber hinaus nach Vereinbarung.
Sobald der Neubau bezugsfertig ist, tritt der gesamte Gebäude-Versicherungsschutz in Kraft. Weitere Informationen dazu siehe „Wohngebäudeversicherung" .
Schadenbeispiele:
Wohngebäudeversicherung
Wie bereits erwähnt, setzt mit der Bezugsfertigkeit des Hauses der komplette Versicherungsschutz der Wohn-Gebäudeversicherung ein. Versichert werden Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel. Auf Wunsch können auch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Vulkanausbruch, Lawinen und Schneedruck versichert werden.
Im Schadenfall werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. Bei Totalschaden die Wiederherstellungskosten für das gesamte Objekt.
Wichtig dabei ist, dass die Versicherungssumme zu Vertragsbeginn richtig bemessen wird und spätere Um-, An- oder Ausbauten nachgemeldet werden. Dann ist gewährleistet, dass es im Schadensfall vollen Ersatz gibt. Zur richtigen Ermittlung der Versicherungssumme gibt es Berechnungshilfen und Methoden, die vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden.
Schadenbeispiele:
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung dient zur Absicherung der Hinterbliebenen. Es wird eine Versicherungsleistung fällig, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer
stirbt. Die Versicherungsleistung kann dann zur Tilgung der evtl. Restschuld einer Baufinanzierung verwendet werden.
In der Regel sind Risikolebensversicherungen mit einem Umtauschrecht ausgestattet.
Der Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist (meist 10 Jahre), in eine Kapitallebensversicherung umzustellen. Vorteil hierbei ist, dass der Versicherer auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, sofern der Versicherungsschutz nicht ausgeweitet wird.
Neben der allgemeinen Versicherungsform mit gleich bleibendem Todesfallschutz gibt es auch Varianten mit gleichmäßig oder degressiv fallendem Todesfallschutz.
Berufsunfähigkeitsschutz/Krankentagegeld/Pflegezusatz
Auch Stiftung Warentest/Verbraucherschützer sind der Meinung: die wichtigsten Versicherungen neben der Privathaftpflichtversicherung (siehe www.finesurance.de).